2.5.1 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vorgeworfen, dass er I.________ im Zeitraum von 1./3. Dezember 2010 bis Mitte Juni 2011 mehrfach zu sexuellen Handlungen verleitet bzw. sie in sexuelle Handlungen einbezogen habe. So habe er sich mit ihr im Chat über sexuelle Inhalte unterhalten und ihr verschiedene sexuelle Praktiken vorgeschlagen (für Details vgl. pag. 1491). Auch bezüglich dieses strafrechtlichen Vorwurfs kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2075f., S. 26f. der Entscheidbegründung).