Zusammengefasst kann damit festgehalten werden, dass von einer (in ihren Augen) echten und freiwillig geführten Liebesbeziehung zwischen I.________ und dem Beschuldigten auszugehen ist, wobei es im Rahmen dieser Beziehung auch verschiedentlich zu Manipulationen und gewissen Druckversuchen durch den Beschuldigten kam, welche jedoch keine erhebliche Intensität aufwiesen und I.________ in ihrer freien Willensbildung nicht beeinflussten. Wie bereits erwähnt, sind in den Chatprotokollen keine direkten und unmissverständlichen Drohungen oder Druckversuche durch den Beschuldigten auszumachen, womit auch keine Verbindung zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und der Erstellung