gar derart manipuliert, dass sie einen Liebesbrief an ihn verfasst habe. Noch nach seiner Verhaftung sei sie in dessen Fängen gewesen, weswegen sie sich auch an den ehemaligen Verteidiger des Beschuldigten gewandt habe. Diese Einwände überzeugen nach Ansicht der Kammer nicht. Gerade der sich in den Akten befindliche Liebesbrief von I.________ gründete nach Ansicht der Kammer auf echten Gefühlen. So ist der Brief sorgfältig in schöner Schrift verfasst und mit Herzen bzw. Zeichnungen verziert worden (vgl. pag. 106). Wäre I.________ dazu genötigt worden, den Brief zu verfassen, ist davon auszugehen, dass sie kaum einen derartigen zusätzlichen Aufwand betrieben hätte.