Dem Chatprotokoll kann entnommen werden, dass I.________ den Beschuldigten als ihren Freund betrachtete und ihn immer wieder ihrer Liebe versicherte (Beispiel: pag. 649f.). Zudem standen beide in regelmässigem Kontakt, wobei nicht ersichtlich wäre, dass die Kommunikation nur durch den Beschuldigten gewollt war. So reagierte I.________ jeweils umgehend auf die Kontaktaufnahme durch den Beschuldigten oder schrieb diesem gar aus eigener Initiative (pag. 1 1051). Dass I.________ selbst auch von einer Liebesbeziehung zwischen ihr und dem Beschuldigten ausging, zeigt sich nicht zuletzt auch in dem von ihr gewählten Chatnamen («I.________ + A.________ Nasvisg da»).