In den gesamten der Kammer vorliegenden Konversationen sind in Bezug auf die sexuellen Handlungen keine direkten und unmissverständlichen Drohungen oder Druckversuche durch den Beschuldigten zu finden. Vielmehr ergibt sich aus dem Chatverlauf, dass die beiden eine spezielle Art Liebesbeziehung geführt hatten. So tauschten die beiden Liebesbezeugungen aus, stritten aber auch immer wieder. Auch die Eifersucht des Beschuldigten ist aus dem Chatverlauf deutlich spürbar und führte immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den beiden (Beispiel: pag. 1 1095). Dem Chatprotokoll kann entnommen werden, dass I.____