Es ist aufgrund dieser Chatnachricht davon auszugehen, dass der Beschuldigte I.________ betrogen bzw. Kontakt mit einer anderen Frau hatte und I.________ über dieses Verhalten äusserst verärgert war. Auf Vorhalt der Chatnachricht machte I.________ widersprüchliche Angaben. Zum einen gab sie an, dass sie nicht sicher sei und nicht lügen möchte. Zum anderen behauptete sie, sie habe dem Beschuldigten keine derartige Nachricht zukommen lassen, sie habe ihm nur geschrieben, dass er ein Kinderschänder sei. Gleichwohl ergänzte I.________, dass es