1 1469f.). Der Beschuldigte entgegnete auf diese Befürchtung von I.________, sie solle doch sagen, dass er sie gezwungen habe (pag. 1 1470). Auch aus den weiteren Chatprotokollen ergeben sich konkrete Hinweise darauf, dass sich I.________ vor ihren Eltern bzw. insbesondere vor ihrem Vater fürchtete. Der Beschuldigte sicherte ihr daraufhin zu, sie zu beschützen (Beispiel: pag. 1 1401). Unter Berücksichtigung dieses durchaus angespannten Verhältnisses zu ihren Eltern und dem dadurch entstandenen Klima der Angst ist nachvollziehbar, dass I.________ bei der Polizei bezüglich ihrer eigenen Rolle zurückhaltende bzw. beschönigende Angaben machte.