11.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vorgeworfen, in der Zeit von Dezember 2010 bis ca. Ende 2011 I.________ aufgefordert zu haben, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, davon Fotos zu machen, die sexuellen Handlungen mit ihrem Handy zu filmen oder mit der Webcam aufzunehmen bzw. vor der Webcam zu machen, damit er live habe zuschauen können. Damit I.________ die sexuellen Handlungen an sich vorgenommen habe, soll der Beschuldigte sie bedroht haben (für Details vgl. pag. 1483). Gestützt auf diese Drohungen sei I.______