_ wohnte (pag. 517). Später musste sie dann eingestehen, dass sie selbst dem Beschuldigten ihren Lebenslauf zukommen liess (pag. 533), und dass der Beschuldigte damit aufgrund ihrer Mitwirkung über die entsprechenden Informationen verfügte. Ein weiteres Motiv für eine allfällige Falschbelastung bzw. übermässige Belastung des Beschuldigten ist auch darin zu sehen, dass I.________ gegen Ende ihrer Beziehung offenbar Rachegefühle gegenüber dem Beschuldigten hegte. So warf I.________ dem Beschuldigten vor, sie betrogen zu haben (pag. 1283-1285, vgl. ergänzend auch Ausführungen unter E. 11.5). Die letzte Nachricht zwischen den beiden wurde am 26. Juni 2011 ausgetauscht.