Mit Blick auf dieses Verhältnis zwischen I.________ und ihren Eltern, welches offensichtlich nicht von gegenseitigem Vertrauen und Offenheit, sondern vielmehr von Angst geprägt war, sind ihre Angaben durchwegs mit Bedacht zu würdigen. Anlässlich der rechtshilfeweisen Einvernahme versuchte sie denn auch ihre eigene Rolle (aus durchaus nachvollziehbaren Gründen) insoweit zu verharmlosen, als sie sich selbst eine möglichst passive Rolle zuschrieb und auch falsche Angaben machte. So vermochte sie beispielsweise nicht zu erklären, wie der Beschuldigte wissen konnte, dass sie in AA.________ wohnte (pag.