Die Einvernahme wurde in der Folge jedoch in Anwesenheit ihres Vaters weitergeführt. Dieses zurückhaltende Aussageverhalten von I.________ ist durchaus nachvollziehbar; wie den Chatprotokollen entnommen werden kann, hegte I.________ gewisse Ängste vor ihren Eltern, insbesondere vor ihrem Vater. So gestand sie gegenüber dem Beschuldigten ein, ihren Eltern bereits damit gedroht zu haben, abzuhauen und sie anzuzeigen, woraufhin ihr Vater gemeint habe, zwei Erwachsenen würde eher geglaubt werden als ihr (pag.