24 gebeten habe (pag. 1 942). Dass I.________ dem Beschuldigten tatsächlich ein Foto ihrer Füsse zukommen liess, ergibt sich aus dem Chatverlauf hingegen nicht. In einem weiteren Chatgespräch nahm der Beschuldigte erneut Bezug auf ein Foto von I.________, welches sie ihm in der ersten Phase zukommen liess. Auf diesem Foto sei sie im Pyjama zu sehen gewesen und man habe ihre Füsse gesehen (pag. 1 992). Insgesamt kann festgehalten werden, dass keine Chatgespräche vorhanden sind, welche verlässliche Rückschlüsse darauf zuliessen, dass in der ersten Phase Nacktfotos von I.________ versandt wurden.