7.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vom 13. Juni 2014 vorgeworfen, die Privatklägerin 1 in der Zeit von ca. September 2010 bis Ende November 2010 unter psychischen Druck gesetzt zu haben. Dies in der Absicht, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen und sie gefügig zu machen. Um diesen Druck auf die Privatklägerin 1 zu erhöhen, soll er im Chat als drei verschiedene Charaktere agiert haben, von denen die Privatklägerin 1 nicht wusste, dass es sich dabei stets um den Beschuldigten gehandelt hatte.