Der Sachverhalt der nachfolgend zu prüfenden strafrechtlichen Vorwürfe ist durch den Beschuldigten im Wesentlichen eingestanden. Aus den Ausführungen des Verteidigers anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergibt sich, dass lediglich die rechtliche Würdigung dieses Sachverhalts umstritten und daher durch die Kammer genauer zu überprüfen sein wird. 7. Sexuelle Nötigung 7.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vom 13. Juni 2014 vorgeworfen, die Privatklägerin 1 in der Zeit von ca. September 2010 bis Ende November 2010 unter psychischen Druck gesetzt zu haben.