III. Vorwürfe zum Nachteil der Privatklägerin 1 C.________ 6. Einleitung Vorab ist festzuhalten, dass unter diesem Titel der Schuldspruch wegen versuchter sexueller Nötigung sowie der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern zu überprüfen sind. Die übrigen Schuld- und Freisprüche, welche die Privatklägerin 1 betreffen, sind in Rechtskraft erwachsen. Der Sachverhalt der nachfolgend zu prüfenden strafrechtlichen Vorwürfe ist durch den Beschuldigten im Wesentlichen eingestanden.