In der Folge wurde am 5. Juli 2011 am Domizil des Beschuldigten eine weitere Hausdurchsuchung durchgeführt (pag. 363 ff.), anlässlich derer der Beschuldigte erneut festgenommen, jedoch mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 6. Juli 2011 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde (pag. 99). Zuletzt in polizeilichen Kontakt kam der Beschuldigte aufgrund der Anzeige der Privatklägerin 2 am 3. August 2013. Die Privatklägerin 2 gab gegenüber der Polizei an, gegen ihren Willen genötigt worden zu sein, sexuelle Handlungen mit dem Beschuldigten vorzunehmen.