__ eine Hausdurchsuchung durchgeführt, anlässlich welcher Datenträger mit mehreren Bilddateien sichergestellt werden konnten (pag. 339 ff.). Gemäss den Angaben des Beschuldigten, welche sich als zutreffend erwiesen, handelt es sich bei der auf dem Bildmaterial vorgefundenen Person um die 15-jährige I.________, welche in AA.________ (Deutschland) wohnhaft war und vom Beschuldigten als seine Freundin bezeichnet wurde. Da I.________ minderjährig war und der Altersunterschied zum Beschuldigten mehr als drei Jahre betrug, wurden die Ermittlungen gegen den Beschuldigten ausgedehnt und I.________ am 22. Juni 2011 rechtshilfeweise durch die AA.