Im Zusammenhang mit den sie betreffenden strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Beschuldigten wurden aufgrund der in Deutschland eingereichten Anzeige vom 27. November 2010 erstmals polizeiliche Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufgenommen. Am 22. März 2011 wurde infolge dieser ersten Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten an seinem Domizil in H.________ eine Hausdurchsuchung durchgeführt, anlässlich welcher Datenträger mit mehreren Bilddateien sichergestellt werden konnten (pag.