II. Einleitung Das vorliegende Strafverfahren gründet auf verschiedenen Vorwürfen zum Nachteil von insgesamt drei Opfern (sexuelle Nötigung und Versuch dazu, sexuelle Handlungen mit Kindern und Versuch dazu sowie Pornographie). Der erste Deliktskomplex betrifft die Privatklägerin 1, welche in Deutschland wohnhaft ist bzw. zum Tatzeitpunkt in Deutschland wohnhaft war. Im Zusammenhang mit den sie betreffenden strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Beschuldigten wurden aufgrund der in Deutschland eingereichten Anzeige vom 27. November 2010 erstmals polizeiliche Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufgenommen.