16 zureichen (pag. 2479 ff.). Der Arbeitsbericht der W.________ ging am 18. August 2016 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 2488). Mit Schreiben vom 18. August 2016 reichte der Verteidiger des Beschuldigten weiter den ambulanten Behandlungsbericht Spital Z.________ vom 20. März 2016 zu den Akten (pag. 2490 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte ausserdem die Entbindungserklärung vom Arztgeheimnis zu den Akten (pag. 2527). Der Beschuldigte wurde schliesslich noch einmal einvernommen.