Mit Eingabe vom 8. August 2016 stellte die Generalstaatsanwaltschaft die Anträge, es seien beim Arbeitgeber des Beschuldigten die Anwesenheitszeiten sowie die Lohnabrechnungen für die Zeit von März 2015 bis August 2016 zu edieren und der Beschuldigte sei aufzufordern, die Krankenakten sowie ein allfälliges Arbeitsfähigkeitszeugnis im Zusammenhang mit seinem Nervenzusammenbruch vom Mai 2016 einzureichen. Eventualiter sei der Beschuldigte aufzufordern, die behandelnden Ärzte vom Arztgeheimnis zu entbinden und es seien die entsprechenden Unterlagen gerichtlich zu edieren (pag. 2462f.). Nachdem den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Beweisanträgen gewährt wurde (pag.