Davon machten die Privatklägerin 1 mit Eingabe vom 11. Januar 2016 (pag. 2232) und die Privatklägerin 2 sowie die Generalstaatsanwaltschaft am 11. Januar 2016 (pag. 2233f. und pag. 2236f.) Gebrauch; alle drei Parteien beantragten die Abweisung des Beweisantrags der Verteidigung. Mit Verfügung vom 14. Januar 2016 wies die Verfahrensleitung den Beweisantrag auf Einvernahme von Y.___