Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von der Kammer ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 2455) sowie ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 2448 ff.) über den Beschuldigten eingeholt und den Parteien in Kopie zugestellt. In seiner Berufungserklärung vom 18. Mai 2015 stellte Rechtsanwalt B.________ die Beweisanträge, es seien der Beschuldigte und die Privatklägerin 2 oberinstanzlich sachdienlich zu befragen. Weiter seien der Therapieverlaufsbericht betreffend freiwillige ambulante Therapie des Beschuldigten bei Herrn med. pract.