________ sowie wegen Pornographie, mehrfach begangen am 17. Dezember 2010, zwischen Dezember 2010 und 22. März 2011, von Anfang Dezember 2010 bis Ende Mai 2011 sowie von Anfang Dezember 2010 bis vor dem 22. März 2011 z.N. von I.________, zu überprüfen. Ebenfalls angefochten und zu überprüfen ist die Zivilklage, die Strafzumessung/Massnahme sowie die damit zusammenhängenden Kosten- und Entschädigungsfolgen. In Rechtskraft erwachsen sind hingegen die Freisprüche vom Vorwurf der Pornographie gemäss Ziff.