4. Für die gemäss Ziffer 1 bereits rechtskräftigen Schuldsprüche (sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen) sei A.________ in Anwendung von Art. 187 Ziff. 1 Alinea 1, Art. 22 Abs. 1 und Art. 47 ff. StGB zu verurteilen zu einer Geldstrafe von maximal 40 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'200.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs sowie Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die erstandene Untersuchungshaft von 541 Tagen sei ihm anteilsmässig anzurechnen. Weiter sei zu verfügen: 5. Die von A.________ erstellten DNA-Profile (DNA PCN .________ und PCN .________) seien zu löschen (Urteil vom 26.01.2015, V.5.; Anklageschrift Ziff. 11.1.4.)