Anklageschrift Ziff. 1.2.2.2. sowie Urteil vom 26.01.2015, Ziff. II. 2.2; Anklageschrift Ziff. I. 2.2.3) verurteilt wurde. 2. Es sei weiter festzustellen, dass die weiteren Verfügungen gemäss Urteil vom 26.01.2015 Ziff. V (und damit insbesondere die Verfügungen betreffend die zu vernichtenden bzw. A.________ zurückzugebenden Gegenstände) in Rechtskraft erwachsen sind. 3. A.________ sei, teilweise in Bestätigung des Urteils vom 26.01.2015, freizusprechen von den Anschuldigungen 1. der sexuellen Nötigung sowie teilweise Versuch dazu