Rechtsanwältin F.________ stellte und begründete namens der Privatklägerin 2 folgende Anträge (pag. 2531): 1- Das Urteil des Regionalgerichts Oberland, Strafabteilung, a.o. Gerichtspräsidentin V.________, vom 26.01.2015 resp. 20.04.2015 sei zu bestätigen. 2- Die Anträge des Beschuldigten seien vollumfänglich abzuweisen. 3- Der Beschuldigte sei zur Bezahlung der Parteikosten der Privatklägerin im Berufungsverfahren im Umfang von Fr. 6‘219.95 zu verurteilen. 4- Der Beschuldigte sei zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. Im Weiteren sei zu verfügen: