2.3. z.N. der unbekannten „J.________" / „J.________ R.________" / „S.________" / „T.________" in der Zeit vom anfangs Oktober 2010 bis zum 24.12.2010 durch Verleiten von „J.________" zu sexuellen Handlungen bzw. durch Einbeziehen von „J.________" in seine sexuellen Handlungen (Anklageschrift Ziff.I.2.3.1., 1.2.3.2. und 1.2.3.3.)