Nachdem den Parteien mit Verfügung vom 28. Juni 2016 erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft am 1. Juli 2016 die Abweisung des Antrags der Verteidigung auf Einholung eines Gutachtens bei einer neuen und unabhängigen Sachverständigen sowie die Abweisung des Eventualantrags auf erneute Befragung von Dr. med. P.________. Das Ergänzungsgutachten sei durch den FPD Bern fertig zu stellen und der Beweisantrag auf Befragung des Beschuldigten erübrige sich (pag. 2384f.). Die Verteidigung hielt ihrerseits mit Eingabe vom 4. Juli 2016 am gestellten Antrag fest (pag. 2388 ff.).