9 Der Antrag der Verteidigung auf Durchführung der Begutachtung durch eine andere unabhängige Gutachterstelle wies die Kammer hingegen ab (pag. 2301 ff.). Die Parteien wurden aufgefordert, sich zum Expertenauftrag zu äussern bzw. allfällige weitere Ergänzungsfragen zu Handen der Expertin einzureichen. Der Beschuldigte wurde zusätzlich aufgefordert, Med. Pract. Q.________ und allfällige weitere behandelnde Personen zu Handen der Expertin vom Berufsgeheimnis zu entbinden; er kam dieser Aufforderung mit Eingabe vom 14. April 2016 nach (pag.