Mit Verfügung vom 19. Januar 2016 musste die angesetzte Hauptverhandlung aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit zweier Gerichtsmitglieder abgesetzt werden (pag. 2249f.). Am 21. Januar 2016 stellte die Verfahrensleitung fest, dass sie sich aufgrund der Verschiebung der Berufungsverhandlung vorbehalte, ein Ergänzungsgutachten bzw. eine Aktualisierung der psychiatrischen Begutachtung beim Forensisch- Psychiatrischen Dienst der Universität Bern (nachfolgend FPD Bern) in Auftrag zu geben. Sie gewährte den Parteien Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen (pag. 2268f.).