3. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Handy Sony Ericsson, silber, inkl. Ladekabel (zurzeit nicht auffindbar; wurde dem Gericht von der Staatsanwaltschaft nicht übergeben) - 1 Natel LG inkl. Netzkabel - 1 handschriftliches Schreiben A4 4. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1‘100.00 wird in der Höhe von CHF 600.00 zur Deckung der Geldstrafe in der Höhe von CHF 600.00 und in der Höhe von CHF 500.00 zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.