unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus einer Pauschalgebühr von CHF 6‘450.00 und Auslagen von CHF 605.00, zuzüglich Kosten der Untersuchung von CHF 29‘994.25 (Gebühren CHF 18‘100.00; Auslagen CHF 11‘894.25), Kosten der Staatsanwaltschaft von CHF 1‘250.00, insgesamt bestimmt auf CHF 38‘299.25, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 37‘299.25. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 19‘654.10 ausgerichtet. II. A.________ wird hingegen schuldig erklärt: