24 mit weiteren Hinweisen). Das psychiatrische Gutachten vom 24. September 2013 stellt dem Beschwerdeführer die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, dissozialen, paranoiden und narzisstischen Anteilen. Neu wird dem Beschwerdeführer – im Gegensatz zum älteren forensisch-psychiatrischen Gutachten aus dem Jahr 2010 – auch eine schizotype Störung nach ICD-10 diagnostiziert. Die Verdachtsdiagnose eines Asperger-Syndroms konnte jedoch nicht bestätigt werden (Akten ASMV pag. 656 Rückseite).