Regeste: Die Klinik X. bietet einen für den Beschwerdeführer geeigneten Therapieplatz an. Da er sich jedoch bereits seit Mai 2014 auf der Warteliste befindet und die Therapie noch nicht antreten konnte, ist die Massnahme gemäss Art. 62c Abs. 1 lit. c StGB aufzuheben, sofern der Beschwerdeführer nicht bis Ende Februar 2016 in eine geeignete Einrichtung übertreten kann. Auszug aus den Erwägungen: […]