23 dem Straf- und Vollzugssystem. Glaubhafte Einsicht und aufrichtige Reue scheinen bis heute nicht vorhanden zu sein. Im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 15. November 2013 wird die Rückfallgefahr beim Beschuldigten als eher hoch beurteilt (pag. 929). Vermögensdelikte seien mit einer mittleren bis hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten (pag. 932). Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte seit den vorliegend zu beurteilenden Straftaten – d.h. seit acht Jahren – nicht mehr straffällig geworden ist.