Die erstinstanzliche Hauptverhandlung war zunächst für den 10. und 11. Juli 2012 vorgesehen. Nachdem der Beschuldigte am 9. Juli 2012 einen Anwaltswechsel beantragt hatte (pag. 659 f.), wurde die Verhandlung gleichentags abgesetzt (pag. 661 f.). Infolge der bis dahin noch nicht entschiedenen Beschwerde des Beschuldigten betreffend den Anwaltswechsel, musste die auf den 29. August 2012 angesetzte Hauptverhandlung erneut verschoben werden (pag. 741 ff.). Die neu eingesetzte amtliche Verteidigerin stellte in der Folge ein Gesuch um Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens (pag.762 f.).