Am 5. September 2011 erhob der zuständige Staatsanwalt beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland Anklage (pag. 540 ff.). Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 25. November 2014 statt (pag. 1030 ff.). Das erstinstanzliche Urteil wurde gleichentags mündlich eröffnet (pag. 1045 ff.). Die oberinstanzliche Verhandlung fand am 2. Juni 2016 statt (pag. 1316 ff.). Die Verfahrensdauer von rund acht Jahren muss als lang bezeichnet werden. Allerdings hat der Beschuldigte das Verfahren auch durch sein eigenes Handeln in die Länge gezogen. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung war zunächst für den 10. und 11. Juli 2012 vorgesehen.