Er ist Vater eines Kindes, das im Jahr 2001 geboren wurde. Es lebte stets bei seiner Mutter, welche im Jahr 2008 mit dem Kind nach Indonesien auswanderte. Der Beschuldigte wurde bis ins Erwachsenenleben durch seine Eltern unterstützt. Der Beschuldigte wie auch sein Vater gaben gegenüber den Gutachtern an, dass der Beschuldigte innerhalb von wenigen Jahren einen Erbvorschuss von ca. CHF 200‘000.00 erhalten hat. Derzeit besteht offenbar kein Kontakt mehr zu den Eltern.