chen Hausfriedensbruchs, Fahrens in angetrunkenem Zustand und mehrfacher Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch zu einer unbedingt vollziehbaren Zuchthausstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die fraglichen Delikte beging er im Zeitraum zwischen Dezember 1993 und Februar 1997, u.a. durch Überfälle auf Tankstellen. Die am 23.09.1993 durch das Bezirksgericht Zürich bedingt ausgesprochene Strafe wurde widerrufen. Er verbüsste die Strafe in Pöschwies, Witzwil und Gmünden.