b) Beweggründe Der Beschuldigte handelte aus rein egoistischen Gründen. Er finanzierte mit dem betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage nicht seinen Lebensunterhalt, sondern rechnete seine Black-Jack Spiele in Online-Casinos über die ClickandBuy-Konti der Geschädigten ab. Wie bei der Veruntreuung ging es dem Beschuldigten primär um die Finanzierung seines kostspieligen Zeitvertriebs. Der Beschuldigte gab an, er habe aus purer Langeweile gehandelt (pag. 57 Z. 49). Die egoistischen Beweggründe wirken sich leicht verschuldenserhöhend aus.