Sie hätten ihm aber alle vertraut. Die Schlussfolgerung der Gutachter, der Ablauf der Taten lasse keine verminderte Steuerungsfähigkeit erkennen (pag. 958), ist nicht zu beanstanden. Die Kammer ist überzeugt, dass die Gutachter ihre Arbeit pflichtgemäss vorgenommen haben. Das Gutachten und das Ergänzungsgutachten erscheinen widerspruchsfrei und die Äusserungen sorgfältig abgewogen. Der Aufbau und die Schlussfolgerungen sind logisch, nachvollziehbar und überzeugend. Für die Kammer bestehen keine Gründe, nicht auf die Gutachten abzustellen.