17 seien und die Motivbildung nicht aus der Psychopathologie abgeleitet werden könne (vgl. pag. 958). Entgegen der Auffassung der Verteidigung ist nicht von einem einfachen Tatgeschehen auszugehen. Der Beschuldigte ging planmässig vor und delinquierte über einen längeren Zeitraum. Er suchte sich gezielt Opfer aus, die ihm vertrauten. Zudem fällt auf, dass viele seiner Opfer gerade persönliche und/oder finanzielle Schwierigkeiten hatten.