Das Gutachten des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern vom 15. November 2013 ist über 50 Seiten lang (pag. 881-935). Wie die Vorinstanz zu Recht festhielt, darf die Begutachtungsdauer von fünf Untersuchungen von insgesamt 11 Stunden und 40 Minuten als überdurchschnittlich lange bezeichnet werden. Aufgrund eines Antrags der ehemaligen Verteidigerin des Beschuldigten (pag. 951) wurden die Gutachter aufgefordert, die Schlussfolgerung «keine Minderung der Schuldfähigkeit» näher zu begründen (pag. 956). Dieser Aufforderung kamen die Gutachter mit Ergänzungsgutachten vom 11. April 2014 (pag. 957 ff.) nach.