Das psychiatrische Gutachten blende die direkten Auswirkungen eines Konsums von Benzodiazepinen und Alkohol aus. Erstaunlich sei auch, dass der Beschuldigte sozialversicherungsrechtlich wegen der dissozialen Persönlichkeitsstörung als vollständig arbeitsunfähig qualifiziert werde, währenddem seine Schuldfähigkeit in keinster Weise eingeschränkt gewesen sein solle (pag. 1208). Das Gutachten des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern vom 15. November 2013 ist über 50 Seiten lang (pag.