15 tens infolge Nichtwahrnehmens von Sitzungsterminen durch den Beschuldigten mehrfach verzögert hatte (pag. 793 ff.), reichten Dr. Q.________ und Dr. P.________ am 15.11.2013 ihr forensischpsychiatrisches Gutachten ein (pag. 881 ff.). Die Gutachter stellten nach eingehender Prüfung betreffend den Beschuldigten folgende sowohl im Tatzeitraum wie auch im Zeitpunkt der Beurteilung bestehende psychiatrische Diagnosen: - Dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.2) mit psychopathischen Merkmalen - Alkoholabhängigkeit (ICD-10 F10.24)