Auf Antrag des Beschuldigten (pag. 762 f.) wurde am 27.12.2012 Dr. P.________ vom Forensisch- Psychiatrischen Dienstes (FPD) der medizinischen Fakultät der Universität Bern beauftragt, den Beschuldigten zum Vorliegen einer psychischen Störung, zur Schuldfähigkeit, zur Rückfallgefahr und zu einer allfälligen Massnahme zu begutachten (pag. 789 ff.). Nachdem sich die Ablieferung des Gutach-