_ ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte am 12. oder 13. Juni 2008 von H.________ ein weiteres Darlehen in der Höhe von CHF 8‘200.00 verlangte. Im Rahmen dieses Gesprächs drohte er ihm, dass er ansonsten seine Telefonrechnung via ClickandBuy weiter belasten werde (vgl. pag. 137; pag. 149 Z. 20 ff.).