___ ein Darlehen in der Höhe von CHF 8‘200.00 verlangt habe. Dies unter dem Vorwand, für diesen Betrag 40 Laptops kaufen zu können und ihm nach deren Verkauf den geliehenen Betrag sowie weitere CHF 2‘000.00 zurückzahlen zu können. Für den Fall, dass H.________ ihm das Darlehen nicht gewähre, belaste er durch ClickandBuy-Bezüge dessen Telefonrechnung. In der Folge hätten sie sich am 18. Juni 2008 in einem Pub in Gossau getroffen und einen «Nominalvertrag» unterzeichnet, mit welchem sich der Beschuldigte verpflichtet habe, jede weitere Schädigung von H.________ zu unterlassen, inkl.