Urteil des Bundesgerichts 6B_493/2014 vom 17. November 2015 E. 4.6.4). Dieser liegt bereits darin, dass den betroffenen Festnetzkunden die durch den Beschuldigten bezogenen Leistungen in Rechnung gestellt wurden und sich dadurch ihre Passiven erhöht haben. Dass die Swisscom die ClickandBuy-Forderungen später stornierte und auf eine Bezahlung der Leistungen verzichtete, ändert am Vorliegen eines zumindest vorübergehenden Vermögensschadens nichts (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_493/2014 vom 17. November 2015 E. 4.6.4 mit Hinweisen).